Am 26. September 2021 ist es wieder soweit – Deutschland wählt einen neuen Bundestag. Doch wer wählt eigentlich wen? Und wofür sind die Erst- und Zweitstimme gedacht? Wir klären auf:
Wie oft findet die Bundestagswahl statt?
Die Bundestagswahl findet grundsätzlich alle 4 Jahre statt. Allerdings kann sich diese Zeitspanne zwischen 2 Wahlen auch verkürzen, wenn der Bundestag vorzeitig aufgelöst wird.
Was ist der Bundestag?
Der Bundestag ist die Volksvertretung und bildet das deutsche Parlament. Zu seinen Aufgaben zählen die Bundeskanzlerwahl, die Verabschiedung neuer sowie die Änderung bestehender Gesetze und die Kontrolle der Bundesregierung. Zudem hat er die Entscheidungsgewalt über den Bundeshaushalt und legt fest, wofür und in welcher Höhe die Bundesregierung Geld ausgeben darf.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind
- die deutsche Staatsbürgerschaft haben
- seit 3 Monaten in Deutschland wohnen und
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind (davon sind z.B. Personen
betroffen, denen ihr Wahlrecht durch einen Richterspruch aberkannt
wurde.)
Alle Wahlberechtigten sind im Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten ein paar Wochen vor der Wahl ihre Wahlbenachrichtigung von der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes.
Wie wird gewählt?
Wir wählen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
Allgemein:
Jeder Wahlberechtigte darf (und sollte) wählen gehen.
Unmittelbar:
Die Abgeordneten werden direkt gewählt ohne einen weiteren Wahlgang oder eine weitere Instanz dazwischen. Zum Vergleich, die Bundeskanzlerwahl ist nicht unmittelbar.
Frei:
Die Wahlentscheidung trifft jeder Wähler frei nach seiner Meinung. Sie darf nicht durch Dritte beeinträchtigt werden.
Gleich:
Jede Stimme zählt gleich viel.
Geheim:
Der Wahlschein wird im Wahllokal allein in einer abgetrennten Kabine ausgefüllt (oder im Falle der Briefwahl bei sich zu Hause) und gibt ihn danach zusammengefaltet in die Wahlurne. So ist es nicht möglich die Wahlentscheidung einer Person nachzuvollziehen.
Wo wird gewählt?
Am Wahlsonntag kann man in einem Wahllokal seine Stimme abgeben. Die Wahllokale sind i.d.R. von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Adresse des zuständigen Wahllokales sowie die Öffnungszeiten wird jedem Wähler in der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Diese muss im Wahllokal zusammen mit dem Personalausweis vorgezeigt werden. Anschließend erhält man seine Wahlunterlagen und kann in der Kabine seine Stimme abgeben.
Wer am Sonntag lieber zu Hause bleibt, kann bereits vor dem Wahltag seine Stimme per Briefwahl abgeben. Hierfür meldet man sich mit den Daten aus der Wahlbenachrichtigung bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung an. Das geht mittlerweile binnen weniger Minuten mit dem Computer oder Mobiltelefon. Anschließend erhält man seine Wahlunterlagen per Post. Diese können nach der Stimmabgabe per Post verschickt oder direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse abgegeben werden.
Was ist die Erststimme?
Hiermit wählt man eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis. Diese gehören meistens einer Partei an, allerdings können sich auch Parteilose aufstellen lassen. Der Gewinner des Wahlkreises zieht mit dem sogenannten Direktmandat in den Bundestag. Dadurch wird gewährleistet, dass im Parlament alle Wahlkreise vertreten sind. Insgesamt gibt es 299 Wahlkreise somit auch 299 Direktmandate.
Was ist die Zweitstimme?
Hiermit wählt man eine Partei mit ihrer Landesliste. Das Zweitstimmenergebnis bestimmt das Mehrheitsverhältnis und die Sitzverteilung im Bundestag der Parteien zueinander. Erhält eine Partei z.B. 20% der Zweitstimme werden ihr min. 20% der Sitze zugesprochen. So bilden sich aus 299 Erststimmen und 299 Zweitstimmen insgesamt 598 Plätze im Parlament.
Was ist die 5-%-Hürde?
Erhält die Partei weniger als 5% der Zweitstimme, kommt sie nicht in den Bundestag. Hier gibt es eine wichtige Ausnahme: Hat diese Partei mindestens 3 Direktmandate, erhält sie genau wie die anderen Parteien im Verhältnis zu ihrer Zweitstimme Sitze im Bundestag.
Wer wird Bundeskanzler?
Ganz genau wissen wir das natürlich erst nach der geheimen Wahl der Abgeordneten im Bundestag. Denn diese wählen den Bundeskanzler/-in nachdem die Bildung des Parlaments abgeschlossen ist. Allerdings nimmt jeder Wähler, der seine Stimme bei der Bundestagswahl abgibt, indirekt Einfluss darauf wer Bundeskanzler/-in wird. Das Recht Wählen gehen zu können, ist essentiell für unsere Demokratie. Daher unsere Bitte: Gehen Sie wählen, denn jede Stimme zählt!
„Der schlimmste Weg, den man wählen kann, ist der, keinen zu wählen.“
(König Friedrich II,. der Große [der alte Fritz])
Quellen:
Der Bundeswahlleiter
Der Bundestag
Foto:
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