Diesmal geht es ums Gras. Nein, nicht das was Sie jetzt denken. Wir meinen Gras wie Wiese, Rasen, CO2-Speicher, Spielplatz, Bienenfutter, Erosionsschutz, Futterlieferant und Wasserspeicher. Je nach Nutzungsart der Grünfläche finden wir eine andere Mischung von Pflanzenarten, Bodeneigenschaften und Bewohnern. Denn Gras ist nicht gleich Gras.
Es gibt Süßgräser, Sauergräser, Leguminosen und Kräuter. Die Familie der Süßgräser umfasst über 12.000 Arten und ist auf der ganzen Welt zu Hause. Zu ihr zählen mitunter auch Mais, Getreide und Bambus. Die Sauergräser sind auch sehr verbreitet allerdings bevorzugen sie mehrheitlich saure also kalkarme Böden. Ein herausstechendes Merkmal sind ihre meist dreikantigen Stängel. Anders die Leguminosen, besser bekannt als Klee. So gut wie jeder kennt die typischen Blatt- und Blütenformen. Eher unbekannt ist die Kooperation zwischen Klee und Knöllchenbakterien. Durch diese Symbiose können Leguminosen Stickstoff direkt aus der Luft für sich nutzbar machen. Zu guter Letzt gibt es noch die Kräuter. Zu ihnen gehören viele verschiedene Pflanzenfamilien wie z.B. Doldenblütler oder Kreuzblütler.
Für eine nähere Betrachtung werfen wir einen Blick in den Garten von Familie Müller. Die Müllers kennen Sie eigentlich alle, denn tatsächlich sind „wir alle ein bisschen Müller“. Die statistisch berechnete Durchschnittsfamilie in Deutschland besteht aus Thomas Müller, seiner Frau Sabine und ihrem Sohn Jan. Wenn Sie die Müllers genauer kennen lernen möchten empfehlen wir Ihnen die Terra-X-Serie „Wie wir leben“ vom 10.07.2016 in der ZDF-Mediathek.
Doch zurück zum Garten. Familie Müller hat sich eine Spielrasenmischung zugelegt. In dieser finden sich verschiedene Sorten vom Deutschen Weidelgras sowie vom Wiesen-Rispengras und Rot-Schwingel-Arten. Diese sind besonders trittfest und robust. Zwischen den Halmen finden sich ein paar Gänseblümchen und Löwenzahn, deren Samen der Wind in den Garten geweht hat. Anders sieht es bei seiner Nachbarin Frau Schmidt aus (übrigens der zweithäufigste Nachname in Deutschland).
Diese gehört der Fraktion Naturgarten an und liebt es bunt gemischt. Ihre Grünflächen dürfen so lange und bunt wachsen, bis der Großteil verblüht ist. Außerdem hat sie in einer Ecke einen Duftgarten mit bienenfreundlichen Pflanzen angelegt. Hierzu gehören zum Beispiel Lavendel, Bodendecker-Rosen und Sommerflieder.
In der Nähe von Familie Müller und Familie Schmidt hat der Heumilch-Betrieb Meier (der dritthäufigste Nachname in Deutschland) eine seiner Heuwiesen. Im Gegensatz zu den Familiengärten wird hier erstmals um die Gräserblüte im Zeitraum Mai bis Juni gemäht. Dabei hat der Bestand eine Höhe von ca. 50 cm erreicht. Artentechnisch unterscheidet sich die Heuwiese allerdings kaum von den Hausgärten. Denn dort wachsen ebenfalls das Deutsche Weidelgras, Wiesen-Rispe, Rotschwingel, Rotklee, Weißklee, Gänseblümchen, Löwenzahn und andere Gräser.
Doch nun gibt es Ärger im ländlichen Idyll. Die Siedlungskinder waren etwas übermütig und haben auf der Heuwiese Fußball gespielt. „Ist doch nicht so schlimm – das bisschen Gras hält das doch aus“ sagen die Eltern, „Flurschaden“ sagt der Landwirt. Die Wahrheit liegt wohl irgendwo dazwischen.
Grundsätzlich sind landwirtschaftlich genutzte Flächen in Bayern durch das Bayerische Naturschutzgesetz geschützt. Laut Artikel 30 Absatz 1 dürfen diese Flächen „während der Nutzzeit nur auf vorhanden Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses“. Diese Zeitspanne umfasst in etwa März bis Oktober.
Aber wenn doch die Heuwiese und die Familiengärten in etwa die gleichen Gräser haben, wieso ist das Betreten von Grünland dann schädlich? Ganz einfach: Die Gärten werden regelmäßig gemäht. Dadurch bleibt die Wuchshöhe kurz und die Blätter elastisch. Zudem regt das Mähen das Wachstum des Rasens an. Der Bestand bleibt also auf lange Sicht jung. Die Heuwiese funktioniert genau anders herum. Hier soll das Gras „alt werden“, d.h. wachsen und blühen. Mit zunehmender Höhe nimmt aber die Elastizität ab, denn das Verholzen ermöglicht es den Gräsern erst „zu stehen“. Trittschäden in dieser Phase führen unweigerlich zu Ernteverlusten und Schadstellen.
Unabhängig davon gilt: Wer in den Garten von Herrn Müller möchte, muss ihn vorher fragen. Egal ob es sein Eigentum ist oder sich "nur" in seinem Besitz befindet wie z.B. bei einem gepachteten Schrebergarten. Diese Regel gilt allerdings für uns alle und so muss Herr Müller akzeptieren, wenn seine Nachbarin Frau Schmidt nicht möchte, dass er über ihr Grundstück geht oder Landwirt Meier auf den Schutz seiner Heuwiese besteht.
Dabei geht es um gegenseitigen Respekt und um Respekt gegenüber der Natur. Denn es gibt kaum etwas bienenfreundlicheres als die gute alte Heuwiese.
P.S.: Na, aufs Gras gekommen? Dann schauen Sie doch mal im Obst- und Gartenbauverein Langerringen vorbei J
Quellen:
Terra X Reihe „Wie wir leben“ Episode 1 vom 10.07.2016 (verfügbar in der ZDF-Mediathek bis 23.06.23)
www.bund-naturschutz.de/natur-und-landschaft/wiesen-und-weiden-in-bayern/bedeutung-von-gruenland
www.baumschule-horstmann.de
Buch „Fachstufe Landwirt“, 11. Aktualisierte Ausgabe, Ulmer Verlag
www.hausgarten.net
www.gesetze-bayern.de